filmen: ja, scannen: nein
über das zwiegespaltene verhältnis des bürgers zu seiner intimsphäre
videoüberwachung, online-durchsuchung und präventive rasterfahndung im kampf gegen den terrorismus: durch das am mittwoch verabschiedete bka-gesetz, die deutsche version des patriot act, wird das bundeskriminalamt eine superpolizeibehörde mit befugnissen, die bisher geheimdiensten vorbehalten waren. diejenigen, die sich vor wenigen wochen lautstark über nackt-scanner an deutschen flughäfen aufregten, sind nun aber überraschend still.
ein gespaltenes verhältnis des bürgers zu seiner eigenen privatsphäre und seinen eigentlich unveräußerlichen grundrechten wird deutlich: der blick aufs genital am flughafen macht mehr angst, als bei der nutzung desselben im eigenen schlafzimmer von der bka-videokamera gefilmt zu werden.
der bürger nimmt die bedrohung seiner grundrechte erst durch die vielfache mediale spiegelung war. der nackt-scanner lieferte markante fotos des in die letzte hautfalte überwachten bürgers; diese verursachten angemessene aufruhr. von abstrakten polizeilichen maßnahmen wie videoüberwachung und online-durchsuchungen kann es nur nicht-bilder geben, diese grundrechtseingriffe bleiben nur kognitiv erfahrbar. selbst ausführliche berichterstattung berührt so nicht. denn fehlen die bilder, bleibt es bei gleichgültigkeit.
das sehen ist der primärer sinn des menschen, und die abhängigkeit davon verständlich. die medien müssen sich verstärkt bemühen, bilderlose gefahren für den bürger zu konkretisieren, ohne bilder künstlich zu schaffen. doch letztendlich liegt die verantwortung, ein ausreichendes bewusstsein für die eigenen grundrechte zu bilden, beim einzelnen.
[nablopomo 2008/14]