wiederholungs- & vertiefungskurs zum familien- und erbrechtschön, wenn sie so lebensnah ist, die juristerei.
fälle 1/2 einige jahre nach der eheschliessung mit ludwig nimmt henriette intime beziehungen zu juan auf. ludwig kommt zu ohren, dass juan bei seiner abwesenheit bereits zweimal in der ehelichen wohnung übernachtet hat. kann ludwig gegen henriette und juan gerichtilich vorgehen?
und, was sagt uns das judiz? kann er, der ludwig? hat er was davon?